Amtliche Gebäudeaufnahmen

Gebäude vermessen. Ins Liegenschaftskataster eintragen.

Neu errichtete Gebäude oder Gebäude, deren Grundfläche durch Umbau verändert wurde, müssen aufgrund des Vermessungsgesetzes im Zuge einer amtlichen Gebäudeaufnahme vermessen werden.

Für diese amtlichen Gebäudeaufnahmen sind wir Ihr qualifizierter Ansprechpartner. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ermitteln wir vor Ort die Gebäudegrundrisse und veranlassen die Übernahme im Liegenschaftskataster, damit der amtliche Datenbestand möglichst aktuell bleibt. Die Lagebezeichnung, bestehend aus Straßenname und Hausnummer, wird im Zuge der erstmaligen Bebauung eingeführt.

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