Bauherren

Neubau - Umbau oder Abriss. Bei uns hält Ihr Bauprojekt Maß.

Bei einem Bauvorhaben sind die Anforderungen an den Bauherren hoch. Neben vielen weiteren Aufgaben gilt es, Genehmigungen einzuholen und Vorschriften zu erfüllen.

Das Vermessungs- und Ingenieurbüro Hartenberger + Philipp kann Sie tatkräftig unterstützen. Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben und schaffen damit die Grundlage für einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihres Bauprojekts:

Im ersten Schritt ermitteln wir die Plangrundlagen. Die Daten des Liegenschaftskatasters ergänzen wir um Informationen zum Geländeverlauf, Kanalbestand sowie um baurechtliche Vorgaben, die sich aus dem Bebauungsplan und Baulastenverzeichnisses ableiten.

Bauanträge umfassen mehrere Dokumente. Den notwendigen Lageplan mit benötigten Berechnungen und ausgefüllten Formularen fertigen wir für Sie aus.

Nach erteilter Baugenehmigung begleiten wir Sie während der Bauphase. Hier kümmern wir uns um die regelmäßig notwendigen bauausführenden Vermessungsleistungen. Gleichzeitig sind wir Bindeglied zwischen Ihnen, Ihrem Architekt und den beauftragten Baufirmen.

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Architekten

Planung. Vermessung. Genehmigungen

Als baubetreuender Architekt haben Sie mit dem Vermessungsingenieurbüro Hartenberger + Philipp einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

Unsere Leistungen: Grundstein für Ihre Planungen.

Wir ermitteln die notwendigen Grundlagen für Ihr Bauprojekt. Das beginnt bei der Aufnahme des Ist-Zustands auf Basis eines Liegenschaftskatasterauszugs in Verbindung mit örtlichen Vorgaben aus dem jeweils gültigen Bebauungsplan. Hierzu zählen auch Informationen zum Kanalbestand mit Dimension und Gefälle der Haltung sowie Lage und Höhe von Hausanschlüssen.

Wir sind Ihr Ansprechpartner. Vor der Planung, beim Bauantragsverfahren und bei der Realisierung.

Der von uns erstellte Lageplan zum Bauantrag gemäß LBO VVO enthält alle rechtlich notwendigen Informationen. Hierfür berechnen und überprüfen wir die Flächenausnutzung hinsichtlich der Grund- und Geschossflächen und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben aus dem Abstandsflächenrecht.

In der Realisierungsphase übertragen wir den genehmigten Gebäudegrundriss in die Örtlichkeit.

Für die Ausschreibung der Bauleistungen an Baufirmen leisten wir nach Bedarf Hilfestellung. Dies kann beispielsweise die Berechnung und Kontrolle der Baugrubenvolumina und Erdmassen umfassen.

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Notare

Vermessung nach Vermessungsgesetz. Mitteilung an Behörden. Erstellung von Fortführungsnachweisen.

Bei Vermessungsthemen rund um Grund und Boden unterstützen wir Notare als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Unsere Arbeit für Notare beginnt mit der Vermessung der von Mandanten zur Beurkundung vorgelegten Flächendaten. Bei Teilflächen im Rahmen des Grundstücksverkaufs führen wir Liegenschaftsvermessungen gemäß dem Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (VermG BW) durch. Die Vermessungsschriften übermitteln wir an die zuständige untere Vermessungsbehörde, die den Fortführungsnachweis erstellt.

Entwürfe zum Fortführungsnachweis erhalten Notare von uns bei Bedarf vorab. Sprechen Sie uns an. Die Entwürfe erhalten Sie zusammen mit der Kartengrundlage. Diese Vermessungsdaten bieten eine solide Grundlage für eine hinreichende Beschreibung des Vertragsgegenstands und die Formulierung von Kaufverträgen.

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Grundstückseigentümer

Teilverkauf oder Teilerwerb von Grundstücken

Planen Sie den Verkauf oder Erwerb von Teilflächen eines Flurstücks?

Ein Teilverkauf oder Teilerwerb bedarf, wie üblich bei Grundstücksgeschäften, eines notariell beurkundeten Kaufvertrags. Die Bildung der Teilfläche erfolgt im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sind wir berechtigt , diese durchzuführen. Gleichzeitig können wir Sie bei der Festlegung des neuen Grenzverlaufs beraten.

Flurstücksteilungen sind nach der geltenden Landesbauordnung der Baurechtsbehörde vorab anzuzeigen. Wir unterstützen Sie hierbei und übernehmen darüber hinaus die Weiterleitung der Vermessungsschriften an das zustände Vermessungsamt. Die Änderung der Grundstücke wird dort im Fortführungsnachweis festgehalten. Mit dem Fortführungsnachweis kann die Auflassung im Grundbuch erfolgen.

In besonderen Fällen ist der Eintrag von Baulasten Bedingung für die Grundstücksteilung. Die notwendigen Lagepläne fertigen wir für Grundstückseigentümer in Absprache mit den Baurechtsbehörden an.

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Städte und Gemeinden

Partner für kommunale Bauämter und technische Verwaltung

Über 25 Jahre Erfahrung, auf die Landratsämter, Städte und Gemeinden bauen können.

Als Ansprechpartner für topographische Aufnahmen unterstützen wir Bauämter bei der laufenden Bestandsdokumentation. Mit unseren Leistungen helfen wir Städten und Gemeinden, einen validen Überblick über Bestandsgebiete oder innerörtliche Baulücken zu behalten.

Für die Planung von Neubaugebieten, Überplanungen und Neugestaltungen liefern wir eine solide Grundlage und begleiten die weitere Entwicklung.

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