Die Grenzfeststellung im Rahmen von Vermessungsarbeiten zur Überprüfung vorhandener Grenzeichen oder amtliche Markierung des im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzverlaufs ist Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten. Das Büro Hartenberger und Philipp erfüllt diese Anforderungen und kann die Grenzfeststellung durchführen, protokollieren und bei der zuständigen Behörde hinterlegen.