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Was ist ein amtlicher Lageplan und welchen Inhalt hat er? |

Was ist eine Absteckung und wozu dient sie? |

Was ist ein Schnurgerüst? |

Was ist ein Veränderungsnachweis? |

Informationen zum Thema Gebäudeaufnahme |
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Was ist ein amtlicher Lageplan und welchen Inhalt hat er?
Amtliche Lagepläne sind in der Regel Bestandteil von Baugesuchen und stellen die Abbildung eines Teils der Erdoberfläche dar - wenn auch nur eines ganz kleinen!
Neben dem Bauvorhaben beinhalten sie bestehende Gebäude und sonstige wichtige topografische Bestandteile, Grenzen von Grundstücken und bauplanungsrechtliche Festsetzungen sowie Geländehöhen. Topografische Bestandteile sind unter anderem Leitungen, Baumbestand, Kanalverlauf oder Fahrbahnränder. Die Höhenangaben dienen zur Beurteilung, inwieweit sich das geplante Gebäude in die vorhandene Situation einpasst. |
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Was ist eine Absteckung und wozu dient sie?
Die vermessungstechnische Absteckung dient zur Übertragung von Punkten aus Plänen oder CAD-Programmen in die Örtlichkeit. Abgesteckt werden beispielsweise Grenzpunkte, Gebäudeecken oder Geometriepunkte sonstiger geplanter Anlagen, wie unterirdische Versorgungsleitungen. Bei der Errichtung von Gebäuden ist die Absteckung der Bauwerkseckpunkte Voraussetzung für den Aushub der Baugrube. Der abgesteckte Bereich wird um den sogenannten »Arbeitsraum« erweitert und ausgehoben. |
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Was ist ein Schnurgerüst?
Ein Schnurgerüst dient zur Kennzeichnung der Gebäudeseiten eines geplanten Bauwerks innerhalb des Grundstücks oder der Baugrube. Es besteht aus horizontal angebrachten Brettern, die an Pfählen, die entlang der Baugrube im Boden verankerten sind, befestigt werden.
Der Geodät »schneidet« dieses Gerüst ein, indem die Schnittpunkte der Gebäudefluchten mit dem Schnurgerüst durch Drahtstifte markiert werden. Durch die Verbindung gegenüberliegender Nägel durch Schnüre – daher der Name- oder Drähte wird der Verlauf der Gebäudeseiten wiedergegeben; die Schnittstellen der Drähte markieren die Positionen der Gebäudeecken. |
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Was ist ein Veränderungsnachweis?
Ein Veränderungsnachweis hat den Zweck, flurstücksbezogene Veränderungen und Berichtigungen in das Liegenschaftskataster zu übernehmen. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis, in dem alle Flurstücke des Landes mit ihrer Nutzung und Bebauung geführt werden.
Der Veränderungsnachweis stellt dem alten Bestand der Flurstücke den neuen Bestand gegenüber. Er wird dauernder Bestandteil des Liegenschaftskatasters und ermöglicht es, die Entwicklung der Liegenschaften zurückzuverfolgen.
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Informationen zum Thema Gebäudeaufnahme
Neu errichtete oder in ihrer Grundfläche veränderte Gebäude sind entsprechend gesetzlicher Vorgaben für ihren Nachweis im Liegenschaftskataster vermessungstechnisch aufzunehmen. Den Eigentümern obliegt deshalb die Verpflichtung, die Veränderungen bei der zuständigen unteren Vermessungsbehörde anzuzeigen.
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Landratsämter bzw. Stadtmessungsämter nehmen die Gebäude auf Antrag auf. Wird kein Antrag gestellt, erfolgt die Aufnahme von Amts wegen. Die bei der Aufnahme erzeugten Daten werden aufbereitet und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stelle in Form eines Veränderungsnachweises übermittelt.
Aufnahme und Aufbereitung sind ebenso wie die Übernahme der Veränderung in das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gebührenpflichtig. Abgerechnet wird entsprechend einer Rechtsverordnung zum Landesgebührengesetz. Maßgebend sind die Baukosten des aufgenommenen Objekts. |
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